Allgemein:
Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung eingebunden.
Dem Ortsgericht obliegt die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Für das Ortsgericht werden ein Ortsvorsteher und vier Ortsschöffen bestellt. Alle Ortgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Anstimmung in der Gemeindevertretung - ernannt. Die Amtsdauer beträgt 5-10 Jahre.
Aufgaben des Ortsgerichtes:
Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt, diese sind:
Ortsgerichtsvorsteher in der Gemeinde Brachttal:
Ortsgerichtsvorsteherin |
Frau Sabine Schwarzwalder |
|
Stellvertreterin |
Frau Tina Volz |
|
Postanschrift:
|
Ortsgericht Brachttal |
Die Geschäftsstunden des Ortsgerichtes werden öffentlich im Verkündungsblatt Brachttal Aktuell bekannt gegeben.
Im Regelfall finden die Sprechstunden des Ortsgerichtes im Rathaus der Gemeinde Brachttal, Zimmer 1, durch die Ortsgerichtsvorsteherin Frau Schwarzwalder wie folgt statt:
Jeden Donnerstag von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Unsere Richter haben eine schwere und verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Die Gerichte sind heute mit vielen Verfahren von teilweise weitreichender Bedeutung befasst. Doch gilt gerade für die kleinen Fälle: „Vertragen ist besser als Klagen!“
Die Hessische Landesregierung will die Einrichtung des Schiedsmannes in Übereinstimmung mit Richter und Rechtsanwälten weiter verbessern.
Wenden Sie sich bei Streitigkeiten des täglichen Lebens vertrauensvoll an Ihren Schiedsmann oder Ihre Schiedsfrau!
Leider nehmen immer mehr Bürger die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch. Dabei wird in einem langwierigen Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen kostspielig durch alle Instanzen gestritten. Ein solches Verfahren ist dem durchschnittlichen Zivilrechtsfall angemessen.
Ein „erstrittenes Urteil“ führt nicht immer zum Erfolg. Es fördert auch nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Nachbarn. Gewiss vergeudet es aber Volksvermögen durch übermäßige Belastung unserer hochqualifizierten Gerichte.
Bei vielen kleinen Straftaten muss der „Verletzte“ erst einmal zum Schiedsmann, ehe er Privatklage vor dem Strafgericht gegen den „Beschuldigten“ erheben kann. Solche Güteverhandlungen finden z.B. statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Schon nach wenigen Tagen werden die Betroffenen zur Verhandlung geladen.
Der Schiedsmann kann auch freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Geldforderungen gegen den Kaufmann an der Ecke oder gegen den Handwerker in der Nachbarschaft empfiehlt sich dieses ebenso, wie bei der Auseinandersetzung um den Baum auf der Grenze oder die Einhaltung der Hausgenossen.
Herr
Hartmut Schoof
Sandwerkstraße 20a
63636 Brachttal
Sprechstunden finden im Rathaus statt. Diese werden öffentlich bekannt gegeben oder können im Bürgerservicebüro der Gemeinde Brachttal (Tel. 0 60 53 / 61 21-0) erfragt werden. Zur Terminvereinbarung erreichen Sie unseren Schiedsmann unter 0170-2343501 (ggf. hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox).