Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brachttal hat mit Beschluss vom 14.02.2013 den Vertrag mit dem Land Hessen über Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs nach § 3 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (SchuSG) abgeschlossen.
Vertragsbestandteil sind die Konsolidierungsmaßnahmen, die in der angefügten Tabelle "Zusammenfassung KSH Maßnahmen" aufgeführt sind. Die Gemeinde Brachttal hat sich mit Abschluss des Vertrages verpflichtet einen Haushaltsausgleich bis zum Jahre 2018 herbeizuführen.
Weitere Informationen können dem beigeführten FAQ Katalog entnommen werden.